Gebäudeversicherung

Leistungen und Informationen zur Gebäudeversicherung

Leistungen und ausführliche Informationen zur Gebäudeversicherung im Überblick.

  • Für wen kommt die Gebäudeversicherung in Frage?

    Die Gebäudeversicherung, (siehe auch Wohngebäudeversicherung), sollte jede Person besitzen, die über Wohneigentum oder Immobilien verfügt. Im Falle eines Schadens am Gebäude (meist Elementarschäden), tritt die Gebäudeversicherung in Kraft. Zudem verlangen viele Kreditgeber wie Banken und Bausparkassen den Abschluss einer Gebäudeversicherung.

  • Leistungen der Gebäudeversicherung:

    Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden bei Elementarereignissen, sowie Rohrbruch und Kurzschluss. Bei den meisten Versicherungen besteht die Möglichkeit, einzelne Risiken zu versichern. Beispielsweise ist ein Haus auf einem Berg wohl weniger von einer Überschwemmung betroffen, als eines am Fluß oder See. Daher wäre in diesem Beispiel ein Absicherung gegen Überschwemmungen weniger sinnvoll.

    Eine Feuerversicherung sollte generell immer abgeschlossen werden, da Feuer ein Ereignis ist, welches nicht vorhergesehen werden kann.

    Die Gebäude-Versicherung deckt Schäden am Gebäude, der Garage und anderen Nebengebäuden auf dem Grundstück ab. Diese müssen jedoch in der Versicherungspolice aufgegliedert werden, da diese sonst nicht mitversichert werden.

    Im Gebäude ist alles versichert, was fest mit dem Haus verbunden ist, sowie Sachen, welche zu Wohnzwecken oder der Instanthaltung dienen (z.B. installierte Alarmanlagen, Werkzeug, Satellitenschüssseln, Beleuchtung an der Fassade).

    Entstehen Schäden z.B. durch Brand oder Explosion, bei denen Bauschutt oder Abrissarbeiten entstehen, dann kommt die Gebäudeversicherung auch für diesen Schaden auf. Sollte durch solch ein Ereigniss das Haus, sofern dieses vermietet wurde, nicht mehr vermietbar sein, zahlt die Gebäudeversicherung bis zu ein Jahr den entstandenen Mietverlust. Da es unterschiedliche Leistungen zur Gebäudeversicherung gibt, ist ein Vergleich oft notwendig, gerne helfen wir Ihnen dabei.

  • Besonderheiten:

    Der Versicherungsbeitrag der Gebäudeversicherung erfolgt bei vielen Versicherungen noch nach dem Wert von 1914. Das heißt, dass auf das Jahr 1914 zurückblickend errechnet werden muss, wie hoch die Baukosten 1914 gewesen wären. Von diesem Wert wird dann die Versicherungsprämie errechnet unter der Prämisse, wie sich die Baupreise von 1914 bis heute entwickelt haben. Mittlerweile wird von einigen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, den Beitrag nach dem Wert von 1914 oder nach der Wohnfläche berechnen zu lassen.

    Möchten Sie einen Laufzeitvertrag von bspw. drei oder fünf Jahren für Ihre Gebäudeversicherung abschliessen, bedenken Sie, dass Sie diese nicht (im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen) wegen einer Prämienerhöhung kündigen können, da sich die Leistung der Gebäudeversicherung (Versicherungsssumme) und somit auch die Versicherungsprämie jedes Jahr auf die neue Wertentwicklung der Immobilie anpasst.

    Meistens ist in der Gebäudeversicherung ein Satz von 5% von der Versicherungssumme als Standart definiert, der bei einem Versicherungsschaden für Abbruchkosten und der Beseitigung von Schutt und Sondermüll aufkommt. Erfahrungsgemäß werden die Abbruchkosten sowie die Aufräumarbeiten weit unterschätzt. Empfohlen wird hier eine Deckungssumme von 10% der Versicherungssumme.


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