Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehaftpflichtversicherung - Informationen zu den Leistungen

Umfangreiche Informationen zu den Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung mit Leistungsbeschreibung und wertvollen Tipps

Für wen kommt eine Pferdehaftpflichtversicherung überhaupt in Frage?

Laut Paragraph 883 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Halter eines Tieres dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dies gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden. Da ein Pferd schnell einen Schaden (wenn vielleicht auch unabsichtlich) anrichten kann, ist eine Pferdehaftpflichtversicherung unabdingbar. Beispielsweise bricht ein Pferd von der Weide aus und verursacht einen Verkehrsunfall.

Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung:

Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für Schadensersatzansprüche des vom Pferd verursachten Schadens auf. Hierbei ist es für die Leistungen der Pferdehaftpflicht-Versicherung unerheblich, ob es sich um einen Personen- oder Sachschäden handelt.

Bei Personenschäden zahlt die Pferdehaftpflicht-Versicherung die Behandlungskosten und Schmerzensgelder, sowie, je nach Verletzung, auch eine lebenslange Rente.

Treten durch das Pferd verursachte Sachschäden auf, erstattet die Pferdehaftpflichtversicherung die Reparatur, die Wiederbeschaffung und / oder den dadurch entstandenen Nutzungsausfall.

Es gibt verschiedene Tarife und Tarifoptionen, welche den Deckungsumfang der Pferdehaftpflicht erweitern, wie z.B. der Einschluss von Reiter, Tierhüter, Kindern und Ehepartner. Diese Leistungsbeschreibung erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Zusätzlicher Deckungsschutz lässt sich bei den meisten Versicherungen, falls nicht schon integriert, beantragen. Dies wären zum Beispiel:

Allmählichkeitsschäden: Hier trtitt der Schadensfall z.B. durch einen Sturz, erst nach einer längeren Zeit auf, das heißt der Schaden ist nicht sofort sichtbar.

Auslandsaufenthalte: Bei einem Schadensereignis im Ausland (weltweit), haftet die Pferde-Haftpflichtversicherung meist bis zu einem Aufenthalt von einem Jahr.

Fremd- und Gastreiterrisiko: Versichert sind hier die Ansprüche des Reiters, gegenüber ders Versicherungssnehmers im Schadenfall, sofern die Überlassung gelegentlich und unentgeltlich ist.

Forderungsausfalldeckung: Entsteht bei dem Versicherungsnehmer ein Schaden durch ein anderes Pferd (welches nicht ihm gehört) und der Eigentümer bzw. Halter des anderen Pferdes hat keine Haftpflichtversicherung und kann auch anderweitig für den Schaden nicht aufkommen, dann haftet die Forderungsausfalldeckung.

Kutschfahrten (sofern nicht gewerblich): Hier besteht meistens die Möglichkeit einer Mitversicherung von Kutschfahrten, sofern diese unentgeltlich sind und die Kutsche von Pferdehalter selbst gelenkt wird. Mitversichert sind hier auch die mitfahrenden Personen.

Reitturniere und Pferderennen: Auch diese können mitversichert werden. Allerdings nur, wenn auf diesen Veranstaltungen das Erzielen einer Geschwindigkeit im Vordergrund steht.

Diese Optionen sind bei manchen Versicherungen bzw. Tarife integriert, bzw. können als Option hinzugebucht werden.

Besonderheiten:

Je Schadensfall leistet die Versicherungsgesellschaft generell Schadensersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während eines Versicherungsjahres meist jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme, der Pferdehalterhaftpflichtversicherung.


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