Private Krankenversicherung

Privaten Krankenversicherung - Leistung und Informationen

Interessante Informationen und Leistungen zur privaten Krankenversicherung mit Leistungsbeschreibung und hilfreichen Tipps.

Wer für die private Krankenversicherung in Frage kommt?

Die private Krankenversicherung bietet, je nach Tarif, umfassendere Leistungen als die gestzliche Krankenversicherung. In die private Krankenversicherung eintreten können folgende Personengruppen:

  • Beamte
  • Arbeitnehmer, die über die Versicherungspflichtsgrenze von 48.150€ kommen (nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze von 43.300€), inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen
  • Freiberufler und Selbstständige (mit Ausnahmen z.B. für Landwirte)
     

Leistungen der privaten Krankenversicherung:

Viele Leistungen der privaten Krankenversicherung werden, je nach Tarif, von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr angeboten. Durch verschiedene Gesundheitsreformen wurden die Leistungen gekürzt und die Zuzahlungen der Patienten erhöht (z.B. bei Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen). Daher lohnt sich ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung wenn Preis und Leistung verglichen werden.

Folgende Leistungen bieten die meisten privaten Krankenversicherungen an:

  • Einbett- oder Zweibettzimmer: Hier besteht die Möglichkeit, anstatt eines Mehrbettzimmer ein Ein- oder Zweibettzimmer zu bekommen. Wird auf diese Option verzichtet, wird dies meistens von der Krankenversicherung mit Zuzahlungen belohnt.

  • Freie Arztwahl: Es besteht keine Pflicht, erst den Hausarzt und dann den Spezialisten aufzusuchen, wie es oft in der gesetlichen Krankenkasse geregelt ist.

  • Freie Auswahl des Krankenhauses: Die Auswahl des Krankenhauses ist offen und an keine Vorgaben gebunden, lediglich bei Kurkliniken sollte vorher bei der privaten Krankenversicherung nachgefragt werden, da dies oft eine Ausnahme darstellt.

  • Chefarztbehandlung: Die versicherte Person hat hier ein Anrecht auf Chefarztbehandlung, ist der Chefarzt nicht vor Ort, kann auch ein von ihm bestimmter ständiger Vertreter behandeln, sofern er über die fachliche Kompetenz verfügt.
     
  • Genesungsgeld: Dieses ist meist nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld möglich. Für jeden Tag, der stationär im Krankenhaus verbracht wurde, wird nach der Entlassung ein Genesungsgeld für die Anzahl der Tage im Krankenhaus gezahlt.
     
  • Krankenhaustagegeld: Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wird ein Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag im Krankenhaus erstattet.
     
  • Krankentagegeld: Ein Krankentagegeld ist besonders für Freiberufler und Selbstständige wichtig, da diese im Regelfall keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Je später das Krankentagegeld im Krankheitsfall gezahlt werden soll, desto günstiger die Beiträge (z.B. nach dem 15. Tag).
     
  • Befreiung bei Medikamentenzuzahlungen: Medikamente können komplett von der Zuzahlung befreit werden. In diesem Fall erstattet die private Krankenversicherung nach Rechnungsvorlage die Kosten.
     
  • Erstattung von Sehhilfen: Je nach Tarif können bis zu 100% für Sehhilfen (wie Brillen und Kontaktlinsen) erstattet werden. Meist ist dies, insbesondere in den ersten Jahren bei Versicherungsbeginn, bis zu einem gewissen Höchstbetrag möglich.
     
  • Zahnersatzleistungen:  Als Zahnleistungen werden u.a. Kronen, Brücke und Inlays erstattet, je nach Tarif auch bis zur vollen Summe. Der Standart liegt hier etwa bei 60 bis 80 Prozent bis zu einem gewissen Höchstsatz in den ersten Versicherungsjahren. Zahnersatzleistungen, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden, werden meist mit 100 Prozent ersetzt. 
     
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Schutz meist nur in den europäischen Ländern gilt.
     
  • Erstattung von Behandlungen durch den Heilpraktiker: Hier wird besteht Kostenabdeckung für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden, sofern diese in der Praxis mindestens ähnliche Erfahrungswerte über die Wirksamkeit vorweisen können, wie in der Schulmedizin. Die Behandlung erfolgt meist durch den sogenannten Heilpraktiker.
     
  • Kostenerstattung für alternative Heilverfahren: Anwenden von Methoden, welche von der Schulmedizin nicht oder eingeschränkt anerkannt sind. Zum Beispiel: Akupunktur, Akupressur, Bachblüten-Therapie, Eigenblut- Behandlung, Ozontherapie, Sauerstoff-Therapie.
     

Wichtig! Alle oben genannten Leistungen sind nicht in jedem Tarif vorhanden. Dies variiert nach Versicherung, Tarif und Beitragszahlung. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich u.a. aus Alter, Geschlecht, Beruf, Tarif, Höhe der Selbstbeteiligung, Vorerkrankungen und Prämien zur Beitragsanpassung im Alter.
 

Private Krankenversicherung z.B. ab 59€:

Solche Angebote wie "Private Krankenversicherung mit Chefarztbehandlung ab 59€" sollten genau analysiert werden, oft ist das Einstiegsalter hier sehr gering und / oder die Selbstbeteiligung liegt bei mehreren Tausend Euro. Desweiteren ist es wichtig, nicht nur den Preis sondern auch die Leistung zu vergleichen. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede. Eine unabhängige Beratung oder ein unverbindlicher Versicherungsvergleich können hier einen Überblick verschaffen.
 

Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung:

War innerhalb eines Jahres die Notwendigkeit eines Arzt- oder Krankenhausbesuches nicht gegeben, bieten manche privaten Krankenversicherungen eine sogenannte Beitragsrückerstattung an. Je nach Versicherung, Tarif und Zeitraum können dies mehrere Monatsbeiträge sein, die seitens der privaten Krankenversicherung zurückgezahlt werden. Vorsorgeuntersuchungen sind im Regelfall nicht davon betroffen.


Besonderheiten der privaten Krankenversicherung:

Um als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in den Genuss der privaten Krankenversicherung zu gelangen, bedarf es nicht immer einen Wechsel. Oft reicht bereits eine Krankenzusatzversicherung aus, um die Leistungen zu erhalten, welche der privat Versicherte bereits hat.

Möchten Sie von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln? Dann lassen Sie sich, bevor Sie die gesetzliche Krankenkasse kündigen, eine Bestätigung des Versicherungsschutzes seitens der privaten Krankenversicherung geben. Sonst laufen Sie schlimmstenfalls Gefahr, keinen Versicherungsschutz zu haben, wenn Sie eine Krankenversicherung gekündigt haben und die andere Sie nicht annimmt.

 


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