Reiseabbruchversicherung

Informationen zur Reiseabbruchversicherung

Interessante Informationen der Leistungen zur Reiseabbruchversicherung mit Leistungsbeschreibung und hilfreichen Tipps.

  • Für wen kommt eine Reiseabbruchversicherung in Frage?

    Die Reiseabbruchversicherung kommt insbesondere bei sehr kostspieligen längeren Reisen in Frage, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Reiseabbruches (z.B. bei Erkrankung eines Angehörigen) sehr hoch ist.

  • Leistungen:

    Versichert sind bei der Reiseabbruchversicherung, wenn z.B. zu Hause ein Angehöriger schwer erkrankt, die versicherte Person im Urlaub selbst schwer erkrankt, oder wenn das Eigentum zu Hause schwer geschädigt wird, z.B. durch Überschwemmung, Brand und die versicherte Person zur Schadenfeststellung vor Ort sein muss.

    Bei der Reiseabbruchversicherung wird in einem solchen Fall der Restwert des Urlaubs ermittelt und von der Versicherung zurückerstattet. Im Regelfall sind dies mögliche zusätzliche Rückreisekosten sowie nicht genutzte Leistungen wie beispielsweise nicht genutzte Übernachtungen.

  • Besonderheiten:

    Voraussetzung für den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist die Reisekostenrücktrittsversicherung. Hier kann die Reiseabbruchversicherung meist als Option mit hinzugebucht werden.


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